Was kostet ein Volksbegehren?

Das Bild zeigt eine Schraubzwinge, in der Münzen klemmen sowie Teile eines Taschenrechners.

Welche Kosten kommen im Fall eines erfolgreichen Bürger- oder Volksbegehrens auf eine Kommune oder ein Bundesland zu? 

Diese Frage steht oft am Anfang vieler direkt-demokratischer Verfahren, die auf Ebene der Landesgesetzgebung in Deutschland leider sehr unterschiedlich geregelt sind. Kürzlich musste die Berliner Senatsinnenverwaltung eine amtliche Kostenschätzung für die Initiative zum Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeiten. Durch die Initiative sollen beispielsweise geheime Verträge und Protokolle des Senats veröffentlicht werden.  

Die Situation in Berlin

Die Initiative hat vom 28. März bis 03. August 2019 auf die amtliche Kostenschätzung warten müssen. Denn ohne diese darf sie nicht beginnen, die mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren zu sammeln, um damit ggf. einen Volksentscheid einleiten zu können. Diese lange Zeitspanne, die durch und durch von Ungewissheit geprägt war, führte bereits dazu, dass die Initiative ihren Zeitplan mehrfach ändern musste. Auf diese Weise schafft es die Verwaltung, die Zivilgesellschaft zu frustrieren.

Schaden für die Politik

Dass es keine gesetzliche Frist gibt, in welcher die betreffende Senatsverwaltung die amtliche Kostenschätzung vorlegen muss, zeugt von Strukturen, die dringend konsolidiert und modernisiert werden müssen.

Denn: ohne eine Frist setzt sich die Politik stets dem Verdacht der Verschleppung aus. Und schadet damit nur sich selbst, weil das Ansehen als demokratische Institution leidet. 

Dies zeigt exemplarisch das Verhalten der im Berliner Senat vertretenen Parteien SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Grünen. Sie treten öffentlich nicht als unterstützende Instanz des Transparenzgesetzes auf, obwohl im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht, dass “das Berliner Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt wird in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden”. Warum dann das Volksbegehren nicht auch unterstützen? Somit schaden sie der Demokratie, obwohl sie stets betonen, dass diese von unten erfolgen muss.

Zweierlei Maß

Während die Bezirke beispielsweise eine beklemmende Frist von 15 Tagen für die Kontrolle der Unterstützungsunterschriften aushalten müssen und auch das Abgeordnetenhaus nur 15 Tage Zeit hat, um eine Stellungnahme abzugeben, kann sich die Senatsverwaltung rechtlich gesehen unbegrenzt Zeit lassen, die amtliche Kostenschätzung zu erarbeiten. Auf diese Weise werden Initiativen ausgebremst.

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB) entwickelt neue Methoden für Mitbestimmung und Transparenz und fordert bundesweit mehr Möglichkeiten für die Beteiligung der Bevölkerung. Außerdem sollen bestehende Verfahren vereinfacht werden. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Berlin ist Teil des Bündnisses zum Volksentscheid Transparenzgesetz.