Ende der Behindertenwerkstätten

Inklusion

Die Strukturen von Werkstätten in Deutschland sind nicht inklusiv und bereiten niemanden auf den regulären Arbeitsmarkt vor. Behindertenwerkstätten dürfen nicht zur Dauerlösung werden. Daher fordern wir, endlich die Voraussetzungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen.

Ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Aufhebung von ausgrenzenden Sonderwelten in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung und die Umsetzung des Rechts auf vollumfängliche Teilhabe an und in der Gesellschaft. Deutschland hat die Konvention 2009 in Kraft gesetzt. Damit sollten auch die Arbeitsplätze in Werkstätten verringert sowie die Menschen verstärkt in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

Die Behindertenwerkstätten werden aber nicht abgeschafft, vielmehr steigt deren Anzahl sogar. Im Jahr 2018 gab es 736 Behindertenwerkstätten in Deutschland, mit insgesamt 2.884 Standorten, 2002 waren es noch 668 Werkstätten. Mittlerweile sind mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt beschäftigt.

Arbeit in Vielfalt ist möglich und muss zur Selbstverständlichkeit werden. Wir fordern dazu Aufklärung, staatliche Unterstützung für angemessene Vorkehrungen und Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen. Es fehlt nach wie vor bei allen im Bundestag vertretenen Parteien am politischen Willen, zu investieren.

Auch in 2021 wird den Menschen mit Behinderungen in der EU immer noch systematisch das Recht auf Arbeit vorenthalten. Lediglich 50,6% der Menschen mit Behinderungen haben europaweit eine reguläre Arbeit. De facto ist die Zahl noch deutlich niedriger, denn in dieser Zahl sind Arbeitsplätze in Werkstätten eingerechnet.
Deshalb müssen Behindertenwerkstätten, die nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, aufgelöst werden. Mindestlohn und sozialer Schutz sowie der Arbeitnehmer*innenstatus muss auch für Menschen in Werkstätten gelten. Insbesondere Deutschland muss endlich vorangehen, denn die Bundesrepublik ist europaweiter Spitzenreiter bei den Werkstätten.

Wir wissen, wie diskriminierend die Arbeitssuche für Menschen mit Behinderungen meistens ist. Das liegt nicht nur an der Arbeitswelt, sondern am grundsätzlichen Problem, dass viele Menschen mit Behinderung von klein auf abgeschottet werden und nicht sichtbar sind. Daher muss endlich eine übergreifende Antidiskriminierungs-Richtlinie durchgesetzt werden, die in allen Lebensbereichen der EU wirksam wird. Der Entwurf dieser Richtlinie wird inzwischen seit über 12 Jahren im Rat blockiert – auch von Deutschland. Für die EU als “Hüterin der Menschenrechte” ein absoluter Skandal.

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG hat seit der Gründung eine feste Vielfaltsquote in ihren Gremien verankert und stellt damit sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen in allen entscheidenden Positionen vertreten sind. Das sollte in allen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt werden, damit Inklusion nicht nur ein Wort bleibt.