Warum wir eine Unvereinbarkeitsrichtlinie haben

Das Bild zeigt einen gelben Würfel mit einem traurigen Smiley und darunter steht "nein".

Unvereinbarkeitsrichtlinie? Was ist damit eigentlich gemeint?

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst einmal die Frage stellen, wofür steht DEMOKRATIE IN BEWEGUNG? Die Antwort darauf lautet ganz eindeutig: Zwei unserer Grundwerte sind Weltoffenheit und Vielfalt. . Rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, sexistische, anti-europäische, anti-soziale, gewaltvolle, terroristische, verfassungsfeindliche, behindertenfeindliche und totalitäre politische Positionen und Ziele haben in unserer Weltanschauung keinen Platz. Deshalb ist eine Zusammenarbeit mit Organisationen und Personen, die solche Positionen vertreten in den Augen der bei DiB aktiven Menschen nicht möglich.

Auch eine Doppelmitgliedschaft bei DiB und einer Partei, die unter unsere Unvereinbarkeitsrichtlinie fällt, ist ausgeschlossen. Die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die sich gegen die Grundsätze von DiB, gegen Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet, passt nicht zu unseren progressiven Werten.

Wir wollen diesen Inhalten weder Plattform noch Unterstützung bieten. Denn sind wir ehrlich: Wir können niemals die gleichen Ziele verfolgen.

Wer steht auf dieser Liste?

Auf dieser Liste stehen rechte und nationalistische Parteien wie die AfD, die NPD und auch der III. Weg. Aber auch Burschenschaften, die im Dachverband Deutsche Burschenschaften organisiert sind, sowie die Identitäre Bewegung und die Pro-Bewegung.  

Hier eine Übersicht über alle Parteien, die auf der Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind:

  • Alternative für Deutschland – AfD
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD
  • Deutsche Mitte
  • DIE RECHTE
  • Pro-Parteien (pro NRW und pro Deutschland)
  • Die Republikaner
  • Der III. Weg
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD

Was umfasst die Unvereinbarkeitsrichtlinie?

Wir von DiB sind der Meinung, dass eine mit den oben genannten Organisationen nicht zusammenarbeiten wollen, um ihre Ziele nicht zu fördern und auch, um uns klar von diesen Zielen zu distanzieren. Außerdem sind wir der Ansicht, dass eine Kooperation der Glaubwürdigkeit unserer Partei schadet.

Aber was genau bedeutet nun Zusammenarbeit? Zusammenarbeit nach unserer Auffassung wäre zum einen die Kooperation zum Erreichen gemeinsamer Ziele, wie beispielsweise gemeinsame Kampagnen, gemeinsame Veranstaltungen oder auch die Bildung von Fraktionen oder Ähnliches.. Zusammenarbeit bedeutet aber auch, die Einladung zu einer Veranstaltung einer solchen Organisation anzunehmen und dann zu besuchen.

Die MLPD läuft auf einer Demo mit, zu der wir unter DiB-Flagge auch wollen. Ist das nun verboten?

Nein, es ist nicht verboten, bei Veranstaltungen von Dritten mitzugehen, bei denen auch Mitglieder von Parteien der Unvereinbarkeitsliste dabei sind. Auch nicht von der Richtlinie betroffen ist die Möglichkeit, Veranstaltungen von Dritten zu unterstützen, die beispielsweise auch von einer Partei der Unvereinbarkeitsliste unterstützt wird.

Nimm an der Diskussion zu diesem Beitrag teil: marktplatz.dib.de