Reform der Rundfunk-Staatsverträge

Mikrofon vor verschwommenem Hintergrund

Seit dem 01.01.2013 wird der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk in Deutschland über eine Haushaltsabgabe finanziert. Jede*r Wohnungsinhaber*in (Haushaltsvorstand) ist zahlungspflichtig unabhängig davon, ob sie oder er Verbrauchsgeräte besitzt oder benutzt. Die Haushaltsabgabe berechtigt die ÖRR-Anstalten uneingeschränkt und verpflichtet sie in keinerlei Hinsicht. Dies wird von vielen Menschen als ungerecht empfunden und muss unserer Ansicht nach geändert werden. Daher fordern wir in unserer Initiative Reform der Rundfunkstaatsverträge zur Verpflichtung der ÖRR-Sender, dass die Rundfunkstaatsverträge reformiert werden sollen.

Wir finden es bedenklich, dass reihenweise Körperschaften entstanden sind, die als Holding oder Konzerngesellschaft geführt sind und unmittelbar in den Wettbewerb eingreifen, indem Tochterfirmen der Sender gegen freie Produzenten antreten. Manche TV-Serie wird als Co-Produktion zwischen Sendeanstalt und privater Firma realisiert: Der Sender liefert Beistellungen (Studio und Equipment), der private Co-Produzent das Personal. So konnten in den letzten Jahren viele arbeitsrechtliche Errungenschaften ausgehöhlt werden: Die Sender üben Druck aus, private Co-Produzent*innen geben ihn notgedrungen weiter. Prekäre Verhältnisse haben einerseits auf Seiten der freien Mitarbeiter*innen und befristet Beschäftigten (Autor*innen, Journalist*innen, Schauspieler*innen, Komponist*innen, Regisseure, Kameraleute usw.) Einzug gehalten, die auf die Einführung des Euro zurückgehen, indem sich damals halbierte Gagen und Honorare noch immer nicht der übrigen Kostenentwicklung angepasst haben.

Andererseits unterhalten die Sender ein Altersversorgungsmodell, das bereits heute einen Großteil der Haushaltsabgabe auffrisst, anstatt dem Bildungs- und Informationsauftrag zur Verfügung zu stehen. Fachleute prognostizieren einen erdrutschartigen sozialen Konflikt für spätestens 2030, wenn unangemessen großzügige Pensionen nicht mehr zu bedienen sein werden. Mehrere Intendant*innen haben Verträge, die ihnen für ihre Tätigkeit, die an keinerlei unternehmerisches Risiko gebunden ist, eine Altersversorgung von mehreren Millionen Euro garantiert. Hinweise auf Scheinfirmentätigkeit liefern die Bilanzen (z.B. bei zur NDR-Holding zählenden Körperschaften), indem Rücklagen dort zur üppigen Altersversorgung Einzelner gebildet, anstatt dass die Gewinne versteuert werden. Also zahlen die Steuerzahler*innen doppelt. Das Kartellamt löste 2015 eine Razzia in den Bavaria-Filmstudios (u.a. WDR, SWR) wegen des Verdachts auf verbotene Preis- und Angebotsabsprachen aus. Intendant*innen anderer Sender sitzen dort in den Aufsichtsräten. Die Zweiklassengesellschaft hat bei den ÖRR-Anstalten – die eigentlich hehres Demokratie-Regulativ sein sollten – längst Einzug gehalten.

Die Wende wird kommen

Die ÖRR-Sender sind hochkomplexe Wirtschaftsunternehmen geworden, die von den Bürger*innen und Steuerzahler*innen finanziert werden, jedoch recht eigennützig tätig sind. Dieser Umstand ist zwischenzeitlich auch in Brüssel aufgefallen: eine EU-rechtliche Untersuchung ist eingeleitet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst einen umfassenden Fragenkatalog an die Ministerpräsident*innen (bilden die Rundfunkkommission) und an die Sender gerichtet. Die bisherige Rechtsprechung zur GEZ-Verweigerung, die bislang jegliche Kritik abgewiegelt hat, könnte bald kippen.

So kommt Bewegung in die Sache, die viele Bürger*innen als nicht (mehr) verfassungsgemäß, als veraltet und ungerecht empfinden. Daher fordert auch DEMOKRATIE IN BEWEGUNG eine zukunftsweisende Reform der Rundfunkstaatsverträge, damit die Steuer ähnlich finanzierten Sender in die Pflicht genommen werden und hinsichtlich Transparenz, Mittelverwendungsnachweispflicht und soziale Verantwortung in Vorbildfunktion treten!

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